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Zuletzt angepasst am 24.04.2024

Pneumologische Rehabilitation: Zugangswege, Voraussetzungen, Therapiespektrum und Ziele der Maßnahme

Einleitung
In der Behandlung von Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen spielt insbesondere bei Patienten mit ausgeprägten oder schwer kontrollierbaren Beschwerden die stationäre Rehabilitation eine besondere Rolle. Hier bietet sich eine Vielzahl von intensiven therapeutischen Möglichkeiten.

Bei der stationären Rehabilitation handelt sich um ein mehrdimensionales Behandlungskonzept, bei dem neben der rein medizinischen Behandlung auch körperliches Training, Atemgymnastik, Entspannungsverfahren, Inhalationen und viele andere Therapien gemeinsam den Gesundungsprozess des Patienten unterstützen. Auf Grundlage der aktuellen Beschwerden und der Diagnose wird für jeden Patienten ein individueller Therapieplan festgelegt.

Indikationen
Eine pneumologische Rehabilitation kommt für alle Patienten in Frage, die trotz konsequenter, auf die Beschwerden des Patienten angepasster Therapie eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensqualität haben. Dies ist häufig neben COPD insbesondere bei Mukoviszidose, Asthma sowie vor und nach Lungenoperationen einschließlich Lungentransplantation der Fall.

Zugangswege, Zielsetzung
Bei den Zugangswegen zur stationären Rehabilitation gibt es deutliche Unterschiede, abhängig davon, ob der Patient noch erwerbstätig, im erwerbsfähigen Alter oder bereits berentet ist. Für Menschen, die sich noch im Erwerbsleben befinden, ist grundsätzlich die Rentenversicherung zuständig. Diese bewilligt eine Rehabilitationsmaßnahme, damit der Versicherte möglichst so gesund wird, dass er lange in seinem Beruf oder wenigstens einem anderen Beruf arbeiten kann. Für die Rentenversicherung ist eine Rehabilitation auch oft ein Versuch, eine drohende Berentung zu verhindern oder hinauszuzögern. Wenn der Patient nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommt im Regelfall als Kostenträger die jeweilige Krankenkasse in Frage. Das Ziel der Krankenkasse hierbei ist, den Patienten soweit zu stabilisieren, dass er in Zukunft möglichst wenig krank ist und geringe Krankheitsfolgekosten, beispielsweise durch Krankenhausaufenthalte, verursacht.

Schon im Antragsverfahren es wichtig, das Ziel des jeweiligen Kostenträgers zu berücksichtigen. Für den Rentenversicherer sollte aus dem Antrag hervorgehen, wie sehr der Versicherte im Alltag und Berufsleben eingeschränkt ist, beispielsweise wie häufig er krankheitsbedingt am Arbeitsplatz fehlen musste. Für die Krankenkasse ist es wichtiger, wie häufig der Versicherte in der letzten Zeit krank war, beispielsweise wegen einer akuten Verschlechterung seiner COPD.

Für eine Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung müssen die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Der Versicherte muss

  • in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
  • innerhalb von zwei Jahren nach seiner Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sein oder
  • vermindert erwerbsfähig sein beziehungsweise dieser Zustand droht einzutreten und
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren muss erfüllt sein.

Damit der Antrag bewilligt wird, ist es wichtig, neben einer gründlichen Darstellung der Beschwerden auch aktuelle ärztliche Unterlagen beizufügen. Auch aus dem ärztlichen Befundbericht (Rentenversicherung) oder dem ärztlichen Verordnungsformular für die Rehabilitation (Krankenkasse) sollte hervorgehen, dass der Arzt eine Rehabilitation für medizinisch dringend erforderlich hält. Bereits im Antragsverfahren kann schon eine bestimmte Klinik oder Klimazone angegeben werden, in der die Rehabilitation durchgeführt werden sollte. Ein solcher Wunsch muss grundsätzlich vom Kostenträger berücksichtigt werden (§ 8 SGB IX, Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten). Die Kostenträger haben versichert, dieses Wunsch- und Wahlrecht in Zukunft noch konsequenter umsetzen zu wollen. Allerdings kann der Kostenträger das Wunsch-und Wahlrecht nicht immer umsetzen, weil dies an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Beispielsweise muss die gewünschte Einrichtung den Qualitätsanforderungen des Kostenträgers entsprechen und einen Belegungsvertrag mit mindestens einer Rentenversicherung oder Krankenkasse haben. Zusätzlich darf sie nicht unverhältnismäßig teurer sein, als die Einrichtung, die der Kostenträger von sich aus wählen würde.

Ablehnung des Antrags
Wird der Rehabilitationsantrag vom Kostenträger abgelehnt, kann man formlos Widerspruch einlegen.
Wenn bei der Auswahl der Klinik die gewünschte Region oder Klinik nicht berücksichtigt wird, kann man einen Antrag auf Klinikänderung (formloser Umstellungsantrag) stellen. Der Widerspruch sollte möglichst nachvollziehbar begründet werden. Dafür ist auch hilfreich, wenn der behandelnde Arzt nochmals mit 2 - 3 Sätzen die Wichtigkeit unterstreicht.

Therapiespektrum
Während der Rehabilitation finden zahlreiche, individuell aufeinander abgestimmte Therapien aus unterschiedlichen Bereichen statt. Zunächst wird – sofort bei Rehabilitationsbeginn oder nach Aktualisierung der Diagnostik – die derzeit durchgeführte Therapie fachärztlich überprüft. Nach Festlegung der Therapieziele mit dem Patienten werden gemeinsam Therapien ausgewählt, die hilfreich sind, um diese Ziele zu erreichen. Ein wesentlicher Therapiebaustein der Rehabilitation ist zur jeweiligen Erkrankung eine umfangreiche Patientenschulung, die auch psychologische Aspekte der Erkrankung umfasst. Darüber hinaus werden sich im Regelfall im Therapieplan Atemgymnastik und Bewegungs-, bzw. Sporttherapien in Form von Lungensport finden. Häufig wird auch eine Inhalationstherapie, meist mit Sole/Salzlösung, hilfreich sein. Weitere therapeutische Angebote, die es in jeder Rehabilitationsklinik gibt, sind: unterschiedliche Formen der Entspannungstherapie, Tabakentwöhnung, psychologische Gruppen – und Einzelgespräche, Ernährungsberatung, Sozial- und Berufsberatung. Meist werden auch Ergotherapie und bei Bedarf eine Hilfsmittelberatung angeboten. Je nach Beschwerden und körperlicher Leistungsfähigkeit können auch unterschiedliche Krankengymnastik - Formen eingesetzt werden.

Da die meisten Rehabilitationsfachkliniken in besonderen Klimazonen in Reinluftgebieten, oft auch in einem sogenannten Reizklima liegen, werden häufig auch klimatherapeutische Therapien im Freien durchgeführt.

Während der Rehabilitation wird in regelmäßigen Visiten das Ansprechen auf die Therapien und die Veränderung der Beschwerden überprüft. Je nach Verlauf wird der Therapieplan verändert, oder die medikamentöse Behandlung angepasst. Am Ende der Rehabilitation wird ein Behandlungskonzept für die Zeit nach der Rehabilitation erstellt, eventuell werden auch schon in der Rehabilitationsklinik anschließende Therapien verordnet.

Quelle:
Kongresszeitung - Symposium-Lunge 2018, Dr. med. Stefan Berghem
 
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