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Zuletzt angepasst am 26.03.2024

Rehabilitation - Zugangswege und Voraussetzungen

Die Rehabilitation hat in Deutschland traditionell einen besonderen Stellenwert und wird bei vielen Atemwegserkrankungen erfolgreich eingesetzt. Während in unzähligen europäischen Ländern solche Maßnahmen nahezu ausschließlich im ambulanten Bereich angeboten werden, hat sich in Deutschland eine überwiegend stationäre Form der Versorgung durchgesetzt.

In der Bundesrepublik gibt es allein 383 Kurorte, die ein vom Deutschen Heilbäderverband anerkanntes Prädikat führen und häufig als heilklimatischer Kurort, Kneippkurort, Seebad und Heilbad bezeichnet werden.

Daneben gibt es auch umfassende, der stationären Rehabilitation vergleichbare ambulante Angebote, die sich jedoch weitgehend auf die großen Städte beschränken. Weitere Angebote im ambulanten Bereich sind Atemphysiotherapie und Lungensportgruppen, die sich mehr und mehr flächendeckend etablieren. Auch Krankenhäuser haben den Wert rehabilitativer Maßnahmen erkannt und bieten vielfältige Angebote an.

Die Rehabilitation im stationären Bereich wird dadurch definiert, dass neben den klassischen Therapiesäulen „Atemphysiotherapie - körperliches Training - Patientenschulung“ auch psychologische Betreuung, Ernährungsberatung, Inhalationen mit Kurmitteln (z.B. Sole), Tabakentwöhnung, Sozial- und Berufsberatung, Hilfsmittelberatung und verschiedene Wasseranwendungen (Kneipp, Bäder, Sauna, Schwimmen) angeboten werden. Besonders sinnvoll kann für manche Patienten ein Ortswechsel sein. So eignen sich für Allergiker Gegenden mit wenig Pollenflug (Gebirge und Seeklima) oder für Patienten mit beruflichem oder privatem Stress ein Ausbrechen aus dem gewohnten Umfeld.

Welchen Nutzen einzelne Elemente der umfassenden Rehabilitation für sich genommen haben, ist nicht ausreichend untersucht. So sind zahlreiche Daten für den Nutzen der Patientenschulung oder des Trainings vorhanden, es ist jedoch unklar, inwieweit das umfassende Angebot an Rehabiliationsmaßnahmen, also die Kombination mit Massagen, Bädern, psychologischer Betreuung, Ernährungsberatung usw. zur Genesung beiträgt. Es überrascht nicht, dass das umfassende stationäre Angebot nicht für alle Patienten finanzierbar ist. Gute ambulante Angebote ergänzen daher die stationäre Rehabilitation sinnvoll und sind unzweifelhaft von großem Nutzen. Es gibt eine große Anzahl von Patienten, die mit der örtlichen Lungensportgruppe, einer Selbsthilfegruppe und den Schulungsangeboten der niedergelassenen Lungenärzte gut zurechtkommen. Am besten ist sicherlich die Kombination von einer stationären Rehabilitationsmaßnahme und danach weiteren ambulanten Angeboten, die zur Änderung der Lebensgewohnheiten und einem gesundheitsbewussterem Leben beitragen. Nur so verpufft der Effekt der stationären Rehabilitation nicht ganz schnell wieder und der Patient verfällt nicht wieder in den alten Trott, sondern behält den Schwung bei.

Die deutsche Gesetzgebung sieht verschiedene Zugangswege für die Genehmigung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme vor. Das eine Prinzip ist „Reha vor Rente“, d.h. Rehabilitationsmaßnahmen für Berufstätige, bei denen die Gefahr besteht, dass sie durch ihre Erkrankung in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind und nicht mehr arbeiten können. Die Bezahlung solcher Maßnahmen ist daher an die Arbeitsfähigkeit geknüpft und kann z.B. nicht von Patienten beantragt werden, die sich bereits im Ruhestand befinden. Voraussetzung ist, dass die Erwerbstätigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert ist und sie durch die Maßnahme wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden kann. Die Bezahlung erfolgt über die Rentenversicherung, bei der ein Antrag vom Patienten eingereicht werden kann. Prinzipiell kann eine solche präventive Rehabilitation alle 4 Jahre erfolgen. Sollte es aber aus medizinischen Gründen dringend notwendig sein, kann der Antrag auch früher gestellt werden.

Einen Sonderfall stellen die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgrund eines Arbeitsunfalls oder nach Eintritt einer anerkannten Berufskrankheit dar. Diese Art der Rehabilitation wird von der Berufsgenossenschaft finanziert und soll den eingetretenen Gesundheitsschaden beseitigen, bessern, eine Verschlimmerung verhüten oder die Folgen mildern.

Das andere Prinzip ist „Reha vor Pflege“, d.h. Rehabilitationsmaßnahmen für Patienten, denen Pflegebedürftigkeit droht, die durch die Rehabilitation vermieden werden kann. So wäre ein Patient, der bereits Pflegstufe 2 hat, nicht mehr für eine solche Maßnahme geeignet. Ganz grundsätzlich muss ein Patient soweit mobil sein, dass Patient oder Patientin an den Angeboten auch aktiv teilnehmen kann. Dies wird als positive Rehaprognose bezeichnet und ist eine der Voraussetzungen für die Genehmigung. Diese Aufgabe wird von der Krankenkasse übernommen.

Der dritte Weg ist die sogenannte Anschlussheilbehandlung, die – wie es das Wort schon sagt – im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. Bezahlt wird diese Maßnahme von der Krankenkasse. Manche privaten Kassen schließen jedoch solche Maßnahmen aus. Wer hierfür in Frage kommt ist in einem Katalog von Krankheiten aufgelistet (z.B. COPD, Asthma, Lungenfibrose, Lungenoperationen, etc.). Ihr behandelnder Krankenhausarzt wird sie in der Regel auf diese Möglichkeit hinweisen und den Antrag stellen. Im Unterschied zur Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung zeitnah an den Krankenhausaufenthalt angeschlossen und wird in aller Regel innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung oder auch direkt danach durchgeführt.

Daneben gibt es die ambulanten Angebote, die vom behandelnden Arzt verordnet werden können und Angebote der Krankenkassen, die bei der Krankenkasse erfragt werden können.

Bei der Antragsstellung sollte man beachten, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen Schlüsselkriterien definiert hat, die für einen erfolgreichen Antrag entscheidend sind.

1. Man muss die Rehabilitationsbedürftigkeit herausstellen: Wichtig sind alltagsrelevante Fähigkeitsstörungen bzw. Beeinträchtigungen und die Schwierigkeit, am sozialen Leben infolge einer krankheitsbedingten Schädigung teilzuhaben. Als Beispiel: Man kann wegen der Atemnot nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen und ist beeinträchtigt, die Dinge des täglichen Lebens zu bewältigen.
2. Rehabilitationsfähigkeit: Man muss wenigstens in der Lage sein, sich auf der Station zu bewegen und an den Anwendungen teilnehmen zu können.
3. Positive Rehabilitationsprognose: Es muss zu erwarten sein, dass sich der Zustand verbessern kann.
4. Es muss ein realistisches Rehabilitationsziel formuliert werden können.

Der Arzt sollte aufschreiben, welches Ziel mit der Rehabilitation verbunden ist. Solche Ziele können eine Verminderung der Atemnot, Verbesserung der Selbstversorgung, Verbesserung der Fähigkeit Treppen zu steigen, Verlängerung der Gehstrecke, Verminderung von Depressivität, Optimierung der Krankheitsbewältigung, erzieherische Maßnahmen wir Raucherentwöhnung, Bekämpfung von Übergewicht oder Fehlernährung, Verbesserung der Sekretmobilisation etc. sein.

Quelle:
Vortrag von Prof. Susanne Lang, Chefärztin Medizinische Klinik II am SRH Waldklinikum Gera, Symposium Lunge in Hattingen

© Patientenorganisation Lungenemphysem-COPD Deutschland
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