COPD Schweregradeinteilung nach GOLD

Die Abkürzung GOLD steht für Global Initiative for Chronic Obstruktive Lung Disease.
Diese Initiative wurde von der WHO und und den National Institutes of Health(NH) gegründet.
Zielsetzung: Steigerung der Aufmerksamkeit und Verbesserung des allgemeinen Kenntnisstandes über COPD

Die Schweregradeinteilung soll als Orientierung für ein adäquates Management genutzt werden.

A. Risikogruppe (Schweregrad 0)

Diese Gruppe ist durch chronischen Husten und/oder Auswurf bei Vorliegen von Risikofaktoren für die Entwicklung einer COPD (s. Tabelle 3) charakterisiert. Die spirometrischen Kenngrößen der Obstruktion liegen im Normbereich. Bestehen Beschwerden und die Exposition gegenüber Risikofaktoren fort, sollte 1x pro Jahr die Lungenfunktion überprüft werden, um eine Obstruktion möglichst frühzeitig zu erfassen.


B. Leichtgradige COPD (Schweregrad I)

Der Schweregrad I ist durch eine leichte Atemwegsobstruktion charakterisiert (FEV1/VK < 70 %, aber FEV1 80 % Soll), in der Regel bestehen chronischer Husten und/oder Auswurf. Atemnot wird häufig noch nicht bemerkt. Bei diesem Schweregrad ist die Einschränkung der Lungenfunktion dem Patienten nicht immer bewusst.


C. Mittelgradige COPD (Schweregrad II)

Der Schweregrad II ist durch eine Zunahme der Atemwegsobstruktion charakterisiert mit FEV1-Werten zwischen 50 % und weniger als 80 % des Sollwertes und kann einhergehen mit einer Progression der Symptomatik (Husten, Auswurf, Belastungsdyspnoe).


D. Schwere COPD (Schwergrad III)

Patienten des Schweregrades III sind durch eine ausgeprägte Atemwegsobstruktion mit FEV1-Werten zwischen 30 % und < 50 % des Sollwertes gekennzeichnet mit möglicher weiterer Zunahme der Symptomatik.

E. Sehr schwere COPD (Schwergrad IV)

Patienten des Schweregrades IV sind durch eine ausgeprägte Atemwegsobstruktion mit einer FEV1 < 30 % Soll gekennzeichnet. Das Ausmaß der Dyspnoe korreliert allerdings nicht oder nur schwach mit dem funktionsanalytisch bestimmten Schweregrad der Atemwegsobstruktion [70], insbesondere im höheren Lebensalter [71]. Bei Vorliegen einer respiratorischen Insuffizienz oder klinischen Zeichen der Rechtsherzinsuffizienz gehören Patienten bereits mit einer FEV1 < 50 % Soll zum Schweregrad IV.


Häufig suchen die Patienten den Arzt auf anlässlich einer akuten respiratorischen Insuffizienz im Rahmen einer Exazerbation infolge eines Bronchialinfektes oder mit Komplikationen, insbesondere einem dekompensierten Cor pulmonale. Arterielle Hypoxämie, häufig vergesellschaftet mit einer Hyperkapnie, ein Cor pulmonale sowie periphere Ödeme als Zeichen der Rechtsherzinsuffizienz kennzeichnen das Spätstadium der Erkrankung.