COPD
Schweregradeinteilung nach GOLD
Die Abkürzung GOLD steht für Global Initiative for Chronic Obstruktive
Lung
Disease.
Diese Initiative wurde von der WHO und und den National Institutes of Health(NH)
gegründet.
Zielsetzung: Steigerung der Aufmerksamkeit und Verbesserung des allgemeinen
Kenntnisstandes über
COPD
Die Schweregradeinteilung
soll als Orientierung für ein adäquates Management genutzt werden.
A. Risikogruppe (Schweregrad 0)
Diese Gruppe ist
durch chronischen Husten und/oder Auswurf bei Vorliegen von Risikofaktoren für
die Entwicklung einer COPD (s. Tabelle 3) charakterisiert. Die spirometrischen
Kenngrößen der Obstruktion liegen im Normbereich. Bestehen Beschwerden
und die Exposition gegenüber Risikofaktoren fort, sollte 1x pro Jahr die
Lungenfunktion überprüft werden, um eine Obstruktion möglichst
frühzeitig zu erfassen.
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B. Leichtgradige COPD (Schweregrad I)
Der Schweregrad
I ist durch eine leichte Atemwegsobstruktion charakterisiert (FEV1/VK < 70
%, aber FEV1 ³ 80 % Soll), in der Regel bestehen chronischer Husten und/oder
Auswurf. Atemnot wird häufig noch nicht bemerkt. Bei diesem Schweregrad
ist die Einschränkung der Lungenfunktion dem Patienten nicht immer bewusst.
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C. Mittelgradige COPD (Schweregrad II)
Der Schweregrad
II ist durch eine Zunahme der Atemwegsobstruktion charakterisiert mit FEV1-Werten
zwischen 50 % und weniger als 80 % des Sollwertes und kann einhergehen mit einer
Progression der Symptomatik (Husten, Auswurf, Belastungsdyspnoe).
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D. Schwere COPD (Schwergrad III)
Patienten des Schweregrades
III sind durch eine ausgeprägte Atemwegsobstruktion mit FEV1-Werten zwischen
30 % und < 50 % des Sollwertes gekennzeichnet mit möglicher weiterer
Zunahme der Symptomatik.
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E. Sehr schwere COPD (Schwergrad IV)
Patienten des Schweregrades IV sind durch eine ausgeprägte Atemwegsobstruktion mit einer FEV1 < 30 % Soll gekennzeichnet. Das Ausmaß der Dyspnoe korreliert allerdings nicht oder nur schwach mit dem funktionsanalytisch bestimmten Schweregrad der Atemwegsobstruktion [70], insbesondere im höheren Lebensalter [71]. Bei Vorliegen einer respiratorischen Insuffizienz oder klinischen Zeichen der Rechtsherzinsuffizienz gehören Patienten bereits mit einer FEV1 < 50 % Soll zum Schweregrad IV.
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Häufig suchen die Patienten den Arzt auf anlässlich einer akuten respiratorischen Insuffizienz im Rahmen einer Exazerbation infolge eines Bronchialinfektes oder mit Komplikationen, insbesondere einem dekompensierten Cor pulmonale. Arterielle Hypoxämie, häufig vergesellschaftet mit einer Hyperkapnie, ein Cor pulmonale sowie periphere Ödeme als Zeichen der Rechtsherzinsuffizienz kennzeichnen das Spätstadium der Erkrankung.